In den Präventionsschulungen werden Haupt- und Ehrenamtliche über das Thema sexualisierte Gewalt informiert (z.B. Täterstrategien).
Präventionsschulung für Mitarbeitende
Ehrenamtlich Engagierte, die mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, sind gemäß der Präventionsordnung der Deutschen Bischofskonferenz alle 5 Jahre zum Nachweis einer auffrischenden Schutzschulung verpflichtet.
Gut zu wissen: Menschen, die selbst betroffen sind, brauchen nicht an der allgemeinen Schulung teilnehmen. Bitte wenden Sie sich an Frau Riegel
Schulungen insbesondere für die Jugendarbeit (minderjährige Schutzbefohlene)
Mi. 13.05.2026 - So. 17.05.2026
Gruppenleitungskurs im Dekanat Karlsruhe
Haus Nickersberg
Bühl-Nickersberg
Katholisches Jugendhaus Karlsruhe-Ettlingen
Mi. 17.06.2026, 18:00 - 21:30
Basisschulung Schutz vor sexualisierter Gewalt
Anmeldung bis 16.06.2026, 10:00 Uhr
Bereits erfolgte Anmeldungen: 15
Anmeldung möglich
Kath. Jugendhaus Karlsruhe-Ettlingen
Karlsruhe
Katholisches Jugendhaus Karlsruhe-Ettlingen
Schulungsangebote
... der ehem. SE KA Hardt
Zu wählen ist das Format "Präventionsschulung B"
Zu wählen ist das Format "Präventionsschulung B"
Sa, 25. April 2026 um 09:00-13:00 Uhr
Schutzschulung im großen Saal im Gemeindezentrum Judas Thaddäus in Karlsruhe-Neureut (Bärenweg 40)
Bitte teilen Sie bei Anmeldung mit: Ihre Gemeinde (z.B. St. Martin) und Ihren Arbeitsbereich mit (z.B. mit erwachsenen Schutzbefohlenen, Sozialberatung).
Anmeldung über das Pfarrbüro Neureut
- Ziel & Themen der Schutzschulungen. Bitte melden Sie sich direkt beim Veranstalter der gewünschten Schulung an. Ihre Teilnahmebescheinigung lassen Sie anschließend bitte einem unserer Pfarrbüros zukommen.
- Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang wird in der Regel gemeinsam mit der zum Ehrenamt beauftragenden hauptamtlichen Person der Kirchengemeinde unterschrieben. Infos zur Erklärung zum grenzachtenden Umgang
Vielen Dank für Ihre Mitsorge
Gemäß der Präventionsordnung der Erzdiözese Freiburg tragen die Leitungen der kirchlichen Rechtsträger dafür Verantwortung, dass die in der Kirchengemeinde Mitwirkenden in Fragen des grenzachtenden Umgangs unterwiesen und geschult sind. Da sich auch im Bereich der Kirchengemeinde verschiedene Handlungsfelder und Tätigkeitsbereiche zeigen, in denen Beschäftigte sowie ehrenamtlich Tätige in jeweils unterschiedlicher Weise Kontakt haben zu Kindern, Jugendlichen oder schutz- bzw. hilfebedürftigen Erwachsenen, wird ein differenziertes Schulungsangebots angestrebt. 
Weitere Schulungsangebote
Haben Sie an einer Basisschulung bei einem anderen Träger teilgenommen? Wir klären gerne, ob wir diese anerkennen können. Umgekehrt können Sie Ihre Schulung für die kirchliche Jugendarbeit für Ihr Ehrenamt bei einem anderen Träger der Jugendhilfe anerkennen lassen.


