Prävention in unserer Kirchengemeinde

 
 
 

Die Familien müssen wissen, dass die Kirche nicht an Kräften spart, um ihre Kinder zu schützen.

Papst Franziskus
 

Sehr geehrte Mitarbeitende,

wir sind sehr dankbar für Ihr ehrenamtliches Engagement in unserer Kirchengemeinde! Unser Bestreben ist es, dass unsere Ehrenamtlichen, wenn sie zum Thema Missbrauch angesprochen werden, handlungsfähig sind und wissen, an wen sie sich wenden können. Wenn Sie im Ehrenamt regelmäßig mit Schutzbefohlenen Kontakt haben, sind wir als Kirche verpflichtet, die staatlichen und kirchlichen Vorgaben zur Prävention umzusetzen.

 
 
 
Beispiele für Aufgabenbereiche:
Katechese, z.B. Vorbereitung auf die Erstkommunion oder Firmung, Kindergottesdienst, Familiengottesdienst mit Kindergruppenarbeit, Ministranten- und Jugendarbeit, Mesnerdienst, Sommerlager, Musikunterricht,  Krankenkommunion zu Hause, regelmäßige 1:1 Betreuung für hilfsbedürftige ältere Menschen

Erwachsene und Jugendliche, die in solchen Bereichen mitarbeiten, sollen alle 5 Jahre...

  • an einer "Schulung zu grenzachtendem Umgang" teilnehmen
  • und (je nach Funktion) ein „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen, um für die Arbeit mit Minderjährigen nachzuweisen, dass keine Vorbestrafung in einem relevanten Rechtsbereich vorliegt.
  • Diese Regelung entspricht den staatlichen und kirchlichen Vorgaben, die wir für Personen (ggf. bereits ab 14 Jahren) einhalten müssen.  
  • Im kirchlichen Bereich gilt dies auch für entsprechende Tätigkeiten mit schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.

Liebe Ehrenamtliche, wir sind uns bewusst, dass diese Erfordernisse einigen Aufwand für Sie bedeuten, und wir hoffen sehr auf Ihre Mitarbeit. Ihre Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

Wir danken Ihnen, dass Sie dazu beitragen, dass unsere Kirche für Kinder, Jugendliche, schutz- und hilfebedüftige Erwachsene – für alle, die sich uns anvertrauen! – ein sicherer Ort ist.

 
 
 
  

Dr. Antje Hetterich

Pastoralreferentin
 
 
Haben Sie eine Frage zu Ihrem Engagement?
  • Wenden Sie sich gerne an eine hauptamtliche Person, wenn möglich aus Ihrem Wirkungsbereich.
  • Ihre Ansprechperson im Bereich der KiTas und des Familienzentrum erfragen Sie bitte im Verwaltungszentrum.