Beispiele für Aufgabenbereiche:
Katechese, z.B. Vorbereitung auf die Erstkommunion oder Firmung, Kindergottesdienst, Familiengottesdienst mit Kindergruppenarbeit, Ministranten- und Jugendarbeit, Mesnerdienst, Sommerlager, Musikunterricht, Krankenkommunion zu Hause, regelmäßige 1:1 Betreuung für hilfsbedürftige ältere Menschen
Erwachsene und Jugendliche, die in solchen Bereichen mitarbeiten, sollen alle 5 Jahre...
- an einer "Schulung zu grenzachtendem Umgang" teilnehmen
- und (je nach Funktion) ein „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen, um für die Arbeit mit Minderjährigen nachzuweisen, dass keine Vorbestrafung in einem relevanten Rechtsbereich vorliegt.
- Diese Regelung entspricht den staatlichen und kirchlichen Vorgaben, die wir für Personen (ggf. bereits ab 14 Jahren) einhalten müssen.
- Im kirchlichen Bereich gilt dies auch für entsprechende Tätigkeiten mit schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
Liebe Ehrenamtliche, wir sind uns bewusst, dass diese Erfordernisse einigen Aufwand für Sie bedeuten, und wir hoffen sehr auf Ihre Mitarbeit. Ihre Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
Wir danken Ihnen, dass Sie dazu beitragen, dass unsere Kirche für Kinder, Jugendliche, schutz- und hilfebedüftige Erwachsene – für alle, die sich uns anvertrauen! – ein sicherer Ort ist.