Erklärung zum grenzachtenden Umgang/Verhaltenskodex

 
Erklärung für alle Mitarbeitenden im pastoralen Dienst der Erzdiözese Freiburg
Erklärung zum grenzachtenden Umgang und Verhaltenskodex, ergänzt mit dem spezifischen Teil des Verhaltenskodex für Mitarbeitende im pastoralen Dienst (2022):
 
Die Erklärung für Beschäftigte und ehrenamtlich Mitarbeitende in St. Raphael, z.B. in der Erstkommunion- und Firm-Katechese, beim Mesnerdienst, bei Kinder- und Jugendgottesdiensten, bei Tätigkeiten mit schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen 
Erklärung zum grenzachtenden Umgang und Verhaltenskodex für ehrenamtlich tätige Personen, ergänzt mit dem spezifischen Teil des Verhaltenskodex der Kirchengemeinde St. Raphael (2025):
 
Die Erklärung für die Engagierten in der Jugendarbeit in St. Raphael, z.B. Ministrantinnen und Ministranten, Sternsinger-Aktion, Sommerlager und weitere Aktionen der Jugend
Erklärung zum grenzachtenden Umgang und Verhaltenskodex für ehrenamtlich tätige Personen, ergänzt mit dem spezifischen Teil des Verhaltenskodex der kirchlichen Jugendarbeit (KJA) des Erzbistums Freiburg (2023):
 
Mit der Erklärung zum grenzachtenden Umgang bestätigen Personen, die wir zum Handeln beauftragen, nach einer Unterweisung bzw. Schulung, dass sie sich zum Wohl der anvertrauten Personen verhalten wollen. Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang beinhaltet auch unseren Verhaltenskodex. Dieser dient der Orientierung aller Beteiligten: Mitarbeitende, Teilnehmende und Eltern können nachlesen, welche Verhaltensweisen für einen grenzachtenden Umgang erwünscht oder ausgeschlossen sind. Damit wird die Anbahnung von sexuellen Übergriffen erschwert und Personen werden ermutigt, übergriffige Handlungen zu stoppen und ggf. zu melden.
 
Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang mit Verhaltenskodex und ggf. die Teilnahme an einer Präventionsschulung sind wesentliche Bestandteile der Prävention gegen sexualisierte Gewalt in der Erzdiözese Freiburg. Diese sind in der „Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen“ und in der „Ausführungsordnung der Rahmenordnung Prävention“ verankert.
  • Mit der Unterschrift zur „Erklärung zum grenzachtenden Umgang/Verhaltenskodex“ bestätigen Beschäftigte, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende ihre Kenntnis, an wen sie sich in ihrem spezifischen Bereich bei Fragen wenden können. Sie bestätigen ihre Bereitschaft, bestimmte Standards im Verhalten einzuhalten: adäquates Nähe-Distanzverhältnis, respektvoller Umgang und eine transparente Kommunikationskultur gegenüber den Minderjährigen sowie ggf. gegenüber erwachsenen Schutzbefohlenen.
  • Die Erklärung von Ehrenamtlichen wird von der zum Ehrenamt beauftragenden hauptamtlichen Person gegengezeichnet, bei Beschäftigten vom Dienstgeber.
  • Der einleitende Allgemeine Teil (A) der Erklärung lautet für alle Bereiche in der Erzdiözese Freiburg gleich. Der ausführlichere Spezifische Teil (B) geht auf den spezifischen Anwendungsbereich ein, z.B. für Einrichtungen der Caritas (z.B. Pflegedienste), für KiTas, für pastorales Personal, für den Jugendverband BDKJ oder für Kirchengemeinden.